Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dirkes-Willeke

Das Landwirtschafts- und Agrarrecht ist in einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen enthalten wie z.B. das Höferecht (gilt für die alten Bundesländer), das Höfeverfahrensrecht (gilt für die alten Bundesländer) und das Landpachtverkehrsgesetz sowie gesetzliche Besonderheiten, wie z.B. den Landpachtvertrag gem. §§ 585 ff. BGB, welche für den Berufszweig der Landwirtschaft einschlägig sind.

Das Agrarrecht beinhaltet sowohl das traditionelle Landwirtschaftsrecht als auch das Recht der Agrarmärkte.

Es gibt viele berufsspezifische Besonderheiten. Eine der wichtigen Regelungen ist z.B. das Höferecht/die Erbfolgenregelung.

Unsere Tätigkeit des Anwalts umfasst die aussergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Landpachtrecht
  • Anforderungen des Höferechts
  • erneuerbarer Energien
  • Besonderheiten des Familienrechts
  • Erbfolge/Nachfolgeregelung
  • Vertragsgestaltung bei landwirtschaftlichen Kooperationen
  • Bewirtschaftungsverträgen
  • Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe

Dirkes-Willeke
&
Willeke

Rechtsanwälte und Notare

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